13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch SC und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SC und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von SC und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von SC zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von SC vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von SC mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.


13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch SC und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SC und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von SC und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von SC zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von SC vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von SC mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch SC und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SC und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von SC und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von SC zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von SC vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von SC mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch SC und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von SC und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von SC und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von SC zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von SC vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von SC mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären.